Allgemeine Vertragsbedingungen für die Nutzung einer KI-Middleware „brainomatics“
der Brainocons GmbH, Leipziger Straße 110, 04425 Taucha („Verwender“)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verwender und dem Kunden des Verwenders (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft privaten oder öffentlichen Rechts, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder ihr öffentlich-rechtlich zugewiesenen Aufgabenstellung handelt.
(3) Eine Nutzungsmöglichkeit von „brainomatics“ für Verbraucher ist nicht vorgesehen.
§ 2 Nutzungsrechte
(1) Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber vom Verwender Zugangsdaten zu „brainomatics“, mittels derer er sich einen Anmeldenamen und ein Passwort vergeben kann (sein „brainomatics-account“). Mit diesem erlangt er Zugriff auf „brainomatics“.
(2) Der Verwender räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Vertrag und der Leistungsbeschreibung näher bezeichnete KI-Middleware „brainomatics“ während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber darf „brainomatics“ nur bearbeiten oder verändern, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung von „brainomatics“ laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung vorgesehen ist. Inhalte darf er in „brainomatics“ nur einstellen, soweit dies vom Vertragsinhalt mit dem Verwender gedeckt ist.
(3) Der Auftraggeber darf „brainomatics“ oder Teile davon nicht vervielfältigen und nur im Rahmen der angebotenen SaaS-Dienste bestimmungsgemäß nutzen. Von „brainocons“ erzeugte Inhalte und Ergebnisse dürfen nur im Rahmen des aus dem Vertrag ersichtlichen Leistungsgegenstandes verwendet werden.
§ 3 „brainomatics“
(1) Der Verwender stellt dem Auftraggeber für die Dauer dieses Vertrages „brainomatics“ in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Verwender „brainomatics“ auf einem innerhalb der EU befindlichen Server ein, der über das Internet für den Auftraggeber erreichbar ist. Die dafür zu verwendenden Browser gibt der Verwender vor.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von „brainomatics“ ergibt sich aus der aktuellen Produktbeschreibung. Der Verwender schuldet nur einen Leistungsumfang, der in dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert ist. Der Verwender darf durch Änderungen in der Leistungsbeschreibung den Funktionsumfang von „brainomatics“ für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränken, insbesondere nicht für Funktionen, auf deren Nutzungsmöglichkeit der Auftraggeber auf Grund des Vertragsinhaltes mit dem Verwender vertrauen darf, es sei denn, zwingende technische oder rechtliche Vorgaben würden den Verwender dazu verpflichten.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf „brainomatics“ durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Auftraggeber, soweit erforderlich, Dritten, denen im Rahmen seiner Arbeitsorganisation Zugriffsrechte auf „brainomatics“ eingeräumt wurde, auf die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zur Nutzung von „brainomatics“ und der Verpflichtungen dieses Vertrages hinweisen.
(4) Der Auftraggeber ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung von „brainomatics“ erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, „brainomatics“ bestimmungs- und vertragsgemäß zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, auf Dritte, denen im Rahmen seiner Arbeitsorganisation Zugriffsrechte auf „brainomatics“ eingeräumt wurde, einzuwirken, dass „brainomatics“ bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird. Es ist insbesondere nicht bestimmungs- und vertragsgemäß, rechtswidrig Daten Dritter einzusehen oder zu versuchen, diese auszuspähen, diese zu kopieren und/oder zu verändern, Vorgänge einzuleiten oder zu organisieren, die die Erreichbarkeit von „brainomatics“ behindern (Dauerlast), nicht mit dem Verwender im Vorfeld abgestimmte Drittanwendungen einzubetten und/oder für den konkreten Geschäftsablauf oder zur Bearbeitung eines Vorgangs unübliche oder nicht mehr als die laut Leistungsbeschreibung definierten Datenmengen einzustellen. Der Auftraggeber wird zudem insbesondere alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. auch gewerbliche Schutz-, und Urheber- sowie Wettbewerbsrechte, ferner alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen) bei der Nutzung von „brainomatics“ beachten und mit „brainomatics“ keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte erzeugen, verarbeiten oder übermitteln. Insbesondere wird der Auftraggeber „brainomatics“ nicht nutzen, um kriegs- und/oder gewaltverherrlichende, rechts- oder linksradikale, kinderpornografische oder die Menschenwürde verletzenden Inhalte zu erzeugen, zu verarbeiten oder zu übermitteln.
(6) Der Verwender beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn „brainomatics“ die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung von „brainomatics“ unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
(7) Der Verwender entwickelt „brainomatics“ laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Erstellung / Zurverfügungstellung eines bestimmten Updates oder Upgrades, insbesondere eines mit einem vom Auftraggeber gewünschten Funktionsinhalts, besteht hingegen nicht.
§ 4 Weitergehende Nutzungsbedingungen
Zusätzlich zu den vertraglich geregelten Nutzungsbedingungen gilt für „brainomatics“:
(1) Der Verwender behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung vom Verwender an den Auftraggeber erfolgen. Entstehen für den Auftraggeber durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungstermin zu. Etwaige Leistungsänderungen, die der Verwender vornimmt, dürfen allerdings zu keinem Zeitpunkt dazu führen, dass die hinter „brainomatics“ stehende KI nicht mehr nutzbar ist.
(2) Der Verwender stellt sicher, dass die über „brainomatics“ bereitgestellten Lösungen in für die Anforderungen des Auftraggebers geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Auftraggebers geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking und breitbandige Internetanbindung. Der Verwender führt zudem tägliche Backups der Datenbestände durch. Der Verwender nimmt vom Inhalt der Datenbestände keine Kenntnis, es sei denn, der Auftraggeber wünscht über eine ausdrücklich und separat anzufragende Rücksicherung die Wiederherstellung seiner Daten. Der Verwender betreibt „brainomatics“ in einer technischen und rechtlich geprüften Umgebung eines deutschen IT-Konzerns, dessen dafür verwendete Server in Deutschland, jedenfalls ausschließlich innerhalb der EU betrieben werden.
(3) Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99,5% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Diese ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen den Vertragsparteien. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die der Verwender als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch den Verwender zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
(4) Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Auftraggeber seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Überlassung und Vermittlung von „brainomatics“ das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Ist im Vertrag keine Vergütungshöhe vereinbart, gilt die Vergütungshöhe, die üblicherweise für die Gewährung von Nutzungsmöglichkeiten derartiger Produkte und/oder Dienste zu zahlen ist oder gezahlt wird.
(2) Alle Preise, die im Vertrag oder auf der Website oder der Preisliste des Verwenders angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Preisangaben erfolgen in der Währung Euro.
(4) Die angegebenen Preise enthalten keine Kosten für Zusatzleistungen, Spesen, Reisekosten und dergleichen, soweit derartige anfallen.
(5) Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
(6) Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es nicht auf die Absendung des Geldbetrages, sondern auf dessen Gutschrift beim Verwender an.
(7) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Verwender bleibt es vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Auftraggeber dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Auftraggeber nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
(8) Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Verwender berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren dem Verwender tatsächlich entstandenen Zinsschaden nach.
(9) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verwender nicht aus.
(10) Für jede Mahnung ist der Verwender berechtigt, einen pauschalierten Mahnkostenbetrag i.H.v. € 20,00 gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Aufwand beim Verwender nach.
(11) Der Verwender ist berechtigt, die Annahme von Wechseln und Schecks zu verweigern.
(12) Der Verwender ist berechtigt, die Preise für die in der Preisliste ausgewiesenen Leistungen und Dienste anzupassen. Dazu ist der Verwender insbesondere berechtigt, wenn und soweit Dritte, die der Verwender zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinzuziehen muss, wiederum ihre Preise dafür anpassen. Eine Preisanpassung wird der Verwender mindestens 2 Monate im Voraus schriftlich oder elektronisch ankündigen. Ist der Auftraggeber mit der Preisanpassung nicht einverstanden, steht ihm das in § 5 Abs. 1 normierte Kündigungsrecht zu, soweit die Preisanpassung mindestes 10% über der bisher durch den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung liegt. Kündigt der Auftraggeber hingegen nicht, gilt die dann neue Preisliste als Anlage zu diesen Bestimmungen und als Inhalt zum Nutzungsvertrag; die dort ausgewiesenen Preise sind dann ab dem jeweiligen Zeitpunkt vom Auftraggeber zu entrichten.
(13) Einwendungen gegen die Abrechnung zu den vom Verwender erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder elektronisch bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Auftraggeber genehmigt. Der Verwender wird den Auftraggeber mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 6 Mängelhaftung/Zugangssperre
(1) Der Verwender übernimmt keine Gewähr dafür, dass „brainomatics“ für einen bestimmten Zweck geeignet sind, sofern eine solche Eignung in einer in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung oder in diesen Bedingungen oder dem Nutzungsvertrag nicht ausdrücklich zugesagt wird.
(2) lm Falle von Leistungsstörungen bei der Nutzung von „brainomatics“ leistet der Verwender in dem Maße und Umfang Gewähr, wie sich dies aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
(3) Für den Fall, dass Leistungen oder Ergebnisse von „brainomatics“ von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Auftraggebers in Anspruch genommen werden, haftet der Auftraggeber für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang seines Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Auftraggeber am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verwender von allen Ansprüchen Dritter, die sowohl auf den von ihm erzeugten Informationen und Ergebnisse durch „brainomatics“ als auch der unsachgemäßen und/oder vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung von „brainomatics“ beruhen, freizustellen und dem Verwender die Kosten zu ersetzen, die dem Verwender wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen oder entstehen können.
(5) Der Verwender ist zur sofortigen Sperre von Diensten berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die erzeugten oder verarbeiteten Ergebnisse und Informationen gegen die Vorgaben aus § 4 Abs. 6 dieser AGB verstoßen können. Ein begründeter Verdacht hierfür liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts den Verwender davon verlässlich in Kenntnis setzen; soweit dies durch Personen des Privatrechts erfolgt, sind die Behauptungen durch diese zumindest glaubhaft zu machen. Der Verwender verpflichtet sich, dem Auftraggeber vor einer beabsichtigten Sperrung von „brainomatics“ Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern. Der Verwender hat den Auftraggeber von einer erfolgten Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Der Verwender ist bei Auftraggebern, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, abweichend vom vorherigen Abschnitt nur dann zur sofortigen Sperre von „brainomatics“ berechtigt, wenn unter Berücksichtigung der Stellung des Auftraggebers rechtskräftig feststeht, dass die erzeugten oder verarbeiteten Ergebnisse und Informationen gegen die Vorgaben aus § 4 Abs. 6 dieser AGB verstoßen haben. Der Verwender hat den Auftraggeber von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen.
(6) Der Verwender ist berechtigt, den Zugang zu „brainomatics“ und/oder die Verarbeitung der durch „brainomatics“ erzeugten Ergebnisse und Informationen für den Auftraggeber zu sperren, wenn und soweit dieser sich mit der Zahlung zweier Rechnungsbeträge ganz oder teilweise (jeweils) länger als 14 Tage im Rückstand befindet. Der Verwender soll den Auftraggeber vor Errichtung der Sperre entsprechend mahnen und auf die drohende Sperre hinweisen.
(7) Unbeschadet der weiteren dem Verwender eingeräumten Rechte ist der Verwender im Falle des Zahlungsverzugs oder der Nichterbringung vertragswesentlicher Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen aus allen bestehenden Vertragsverhältnissen zurückzubehalten.
§ 7 Wegfall der Leistungspflicht
(1) Fälle höherer Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die daraus folgenden Einschränkungen den Zeitraum von einer Woche, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(2) Als höhere Gewalt gelten auch vom Verwender nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes beim Verwender oder einem Dritten, sofern sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung vom Verwender ergeben.
(3) Der Verwender ist im Übrigen von der Leistungspflicht frei, sofern der Verwender eine von einer Leistungsstörung betroffene Leistung ordnungsgemäß bei einem Dritten, insbesondere der Telekom AG oder einer mit diesen verbundenen Unternehmen beauftragt hat, die entsprechende Leistung vom Dritten aber nicht oder nicht korrekt erbracht wird und dies nicht vom Verwender verschuldet wurde. Sofern der Verwender in diesen Fällen im Hinblick auf die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber eigene Ansprüche aufgrund der Nicht- bzw. Schlechtleistung gegenüber dem Dritten haben sollte, tritt der Verwender diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, wird der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich oder elektronisch mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende beendet werden, erstmalig jedoch nach Ablauf einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr.
(2) Unberührt davon bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Verwender insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung von „brainomatics“ schuldhaft verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung
(1) Soweit der Auftraggeber mit „brainomatics“ personenbezogene Daten Dritter verarbeitet oder verarbeiten will, ist er selbst – soweit erforderlich - für die nach den Bestimmungen des Datenschutzrechts notwendigen Einwilligungen oder die Schaffung der dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in diesem Fall die maßgeblichen Voraussetzungen hinreichend und gesetzeskonform zu dokumentieren, vorzuhalten und, soweit notwendig, dem Verwender zur Verfügung zu stellen.
(2) Im Hinblick auf das maßgebliche Vertragsverhältnis regelt alles Weitere zum Datenschutz der als dem Vertrag als Anlage beigefügte Vertrag über die Auftragsverarbeitung.
(3) Der Verwender verpflichtet sich, über alle dem Verwender im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten, soweit hiervon nicht Dritte betroffen sind, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind und die Weitergabe zur Vertragserfüllung erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Verwender vom Auftraggeber vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
§ 10 Haftung
(1) Der Verwender haftet ohne Begrenzung der Schadenhöhe für durch den Verwender oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Verwender ohne Begrenzung der Schadenhöhe jedenfalls für durch den Verwender oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
(3) Der Verwender haftet für durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn wesentliche Pflichten des Vertrages betroffen sind. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen wesentlicher Vertragspflichtverletzungen ist die Haftung der Höhe nach auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verwender bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. In diesem Fall haftet der Verwender nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Verwenders für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt ferner nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
(6) Eine verschuldensunabhängige Haftung seitens des Verwenders auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen.
(7) Hinsichtlich der vom Auftraggeber erzeugten Inhalte und Ergebnisse von „brainomatics“ gelten die Richtlinie, Hinweise, Belehrungen und Haftungseinschränkungen bei der Verwendung von KI (Brainomatics) der brainocons GmbH („Anbieter“) in der jeweils aktuellen Fassung ergänzend.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Soweit sich bestimmte Regelungen im Vertrag mit inhaltsgleichen Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gehen die diesbezüglichen Regelungen des Vertrages denen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(1) Auf Verträge zwischen dem Verwender und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Verwender der Sitz des Verwenders. Der Verwender ist jedoch berechtigt, im Falle von Aktivverfahren auch jedes andere örtlich zuständige Gericht anzurufen.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.