Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brainocons GmbH
Leipziger Straße 110
04425 Taucha
(Verwender)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle vom Verwender zu erbringenden Dienstleistungen oder vertraglichen Verpflichtungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen unter Hinweis auf andere Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf andere Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Entgegenstehende Geschäfts- oder sonstige Bedingungen erkennt der Verwender nicht an. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch den Verwender bestätigt werden.
§ 2 Vertragsschluss
1. Dem Verwender ist es vorbehalten, innerhalb einer Frist von 14 Tagen Bestellungen oder Angebote des (möglichen zukünftigen) Vertragspartners schriftlich, per Telefax oder per E-Mail anzunehmen; erst mit dieser Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Angebot oder der Bestellung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das sich der Verwender 14 Tage bindet. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Vertragspartner innerhalb dieser 14 Tage die Annahme erklärt; anderenfalls kommt kein Vertrag zwischen Verwender und Vertragspartner zustande.
2. An eigene Angebote bindet sich der Verwender für 14 Tage ab Abgabe, soweit nicht anderweitiges schriftlich vereinbart ist.
§ 3 Vertragsdurchführung
1. Der Verwender stellt eine für die Durchführung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt taugliche und geeignete Person (zertifizierter Datenschutzbeauftragter) für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses. Diese ist im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG durch den Vertragspartner zu bestellen. Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte darf sich weiterer Mitarbeiter bedienen, die jedoch über eine hinreichende Qualifikation verfügen müssen und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
2. Erfolgt aus Gründen, die allein oder überwiegend der Vertragspartner zu vertreten hat, keine Bestellung, bleibt das Vertragsverhältnis unberührt. Erfolgt aus Gründen, die allein oder überwiegend der Verwender oder der von ihm gestellte zertifizierte Datenschutzbeauftragte zu vertreten haben, keine Bestellung ruht das Vertragsverhältnis bis zum Zeitpunkt der Vornahme einer Bestellung.
Eine Abberufung des zertifizierten Datenschützers durch den Vertragspartner führt gleichzeitig zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt der Abberufung.
3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem zertifizierten Datenschutzbeauftragten alle für die Durchführung seiner Aufgaben relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.
4. Die Pflichten des zertifizierten Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und, soweit erweitert, aus dem Vertrag.
5. Die Einsatzzeiten des zertifizierten Datenschutzbeauftragten werden zwischen ihm und dem Vertragspartner nach billigem Ermessen abgestimmt, es sei denn, im Vertrag sei dazu abweichendes geregelt.
6. Der Verwender stellt sicher, dass über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners, die ihm ggf. während und im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses bekannt werden, strengstes Stillschweigen gewahrt wird.
§ 4 Preise/Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwa anders vom Verwender vermerkt wurde. Sie sind in der Währung Euro angegeben. Sie enthalten keine Spesen, Reisekosten oder sonstige Aufwendungen, soweit diese anfallen.
2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung monatlich. Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung des Geldbetrages, sondern auf dessen Gutschrift beim Verwender an.
4. Der Vertragspartner gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Verwender bleibt es vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Vertragspartner dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Vertragspartner nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
5. Gerät der Vertragspartner in Verzug, ist der Verwender berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren dem Verwender tatsächlich entstandenen Zinsschaden nach.
6. Für jede Mahnung ist der Verwender berechtigt, einen pauschalierten Mahnkostenbetrag i.H.v. €10,00 gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen, es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Aufwand beim Verwender nach.
7. Der Verwender ist berechtigt, die Annahme von Wechseln oder Schecks zu verweigern.
8. Der Verwender ist berechtigt, im Falle des Verzugs des Vertragspartners bis zum Wegfall dessen seine Leistungen zurückzustellen (Leistungsverweigerungsrecht).
§ 5 Haftung
1. Der Verwender haftet ohne Begrenzung der Schadenhöhe für durch den Verwender oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Für sonstige Schäden haftet der Verwender ohne Begrenzung der Schadenhöhe jedenfalls für durch den Verwender oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
3. Der Verwender haftet für durch ihn oder dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn wesentliche Pflichten des Vertrages betroffen sind. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen wesentlicher Vertragspflichtverletzungen ist die Haftung der Höhe nach auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verwender bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. In diesem Fall haftet der Verwender nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
4. Im Übrigen ist die Haftung des Verwenders für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Regelungen zur Haftung des zertifizierten Datenschutzbeauftragten in der Bestellung bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.
§ 6 Sonstiges
1. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen des Verwenders aufrechnen.
2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für Änderungen und/oder Ergänzungen der Schriftformklausel selbst.
3. Sollte im Vertrag eine Bestimmung rechtsungültig sein oder werden, so sind sich Vertragspartner und Verwender darüber einig, dass die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt wird.
4. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten wird Leipzig als Gerichtsstand vereinbart.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).